Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen und Antworten
Die Verordnung darf zum Zeitpunkt der ersten Behandlung max. 28 Tage alt sein, bei Berufsgenossenschaft (BG)-Verordnungen sogar nur 14 bzw 7 Tage.
Sowohl die Gesamtanzahl als auch die maximalen Behandlungen pro Woche gibt der Arzt auf der Verordnung vor. In der Regel gehen wir von zwei Behandlungen in der Woche aus.
In der ersten Behandlung starten wir mit einem ausführlichen Befund. Bequeme Kleidung und ein Handtuch wären hier sehr praktisch. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Rezept weitere Befunde zur Hand haben, bringen Sie diese gern mit.
In der Regel möchten wir Ihnen Termine durchgehend bei einem Therapeuten anbieten. Daher kann es zu kurzen Wartezeiten kommen, um eine solch regelmäßige Behandlung anzubieten. Bei Krankheit oder Urlaub kann es leider mal sein, dass wir davon abweichen müssen.
Durch die große Vielfalt verschiedener Tarife können wir hier keine Aussage treffen. Sie bekommen von uns zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie dann gern bei Ihrer Versicherung prüfen lassen können. Unsere Preisliste finden Sie auch HIER.