Häufige Fragen und Antworten

Die Verordnung darf zum Zeitpunkt der ersten Behandlung max. 28 Tage alt sein, bei Berufsgenossenschaft (BG)-Verordnungen sogar nur 7 Tage.

Sowohl die Gesamtanzahl als auch die Behandlungen pro Woche gibt der Arzt auf der Verordnung vor. In der Regel gehen wir von zwei Behandlungen in der Woche aus.

In der ersten Behandlung starten wir mit einem ausführlichen Befund. Bequeme Kleidung wäre hier sehr praktisch. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Rezept weitere Befunde zur Hand haben, bringen Sie diese gern mit. Derzeit benötigen Sie auch ein eigenes Handtuch und eine FFP2 Maske.

In der Regel möchten wir Ihnen Termine durchgehend bei einem Therapeuten anbieten. Daher kann es zu kurzen Wartezeiten kommen, um eine solch regelmäßige Behandlung anzubieten. Bei Krankheit oder Urlaub kann es leider mal sein, dass wir davon abweichen müssen.
Nein. Da Hr. Balgenorth als sektoraler Heilpraktiker zugelassen ist, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen.
Da wir eine Bestellpraxis sind und die vereinbarte Behandlungszeit für Sie freihalten, möchten wir Sie bitten Ihre Termine einzuhalten. Sollten Sie es einmal nicht schaffen, sagen Sie bitte Ihren Termin 24 Stunden vorher ab. Andernfalls haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihnen den finanziellen Ausfall privat in Rechnung stellen.

Durch die große Vielfalt verschiedener Tarife können wir hier keine Aussage treffen. Sie bekommen von uns zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie dann gern bei Ihrer Versicherung prüfen lassen können. Unsere Preisliste finden Sie auch HIER.